Allgemeine Geschäftsbedingungen der Profi-Parts Melktechnik GmbH

§1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Ohne unsere schriftliche Einwilligung ist es untersagt, Abbildungen aus diesem Katalog zu entnehmen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
3. Die Vgl. Nr. (Vergleichsnummer) dienen ausschließlich zum Vergleich der Originalteile.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Vertragsangebote binden uns nur, wenn wir sie schriftlich abgeben und deutlich als solche kennzeichnen. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Verträge kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, jedoch spätestens durch stillschweigende Ausführung aufgrund einer Bestellung zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Fälle höherer Gewalt, Störungen oder Einschränkungen in unserem Betrieb oder im Betrieb unserer Lieferanten, ungenügende Zufuhr von Strom, Roh- und Brennstoffen sowie ungenügende Versandmöglichkeiten in unserem Betrieb oder im Betrieb unserer Lieferanten entbinden uns für deren Dauer ohne Schadensersatzpflicht von der Lieferung.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§3 PREISE
In den Preisen sind Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung pp. nicht enthalten. Es gilt die neueste Preisliste oder der im Angebot genannte Verkaufspreis: wir behalten uns eine Anpassung des Preises bei Material- und Lohnteuerungen vor, soweit sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss eintreten.

§4 LIEFER- UND AUSFÜHRUNGSFRISTEN
Die angegebenen Liefer- und Herstellungsfristen sind unverbindlich

§5 VERLADUNG, VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRÜBERGANG
1. Versand, Verladung und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn, der Kunde gibt besondere Weisung.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3. Versicherungen erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden.

§6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Festlegung im Einzelvertrag.
2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel, wie auch Falschlieferung und Unvollständigkeit innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach ihrer Feststellung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§8 ZAHLUNGEN
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 15 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Lieferungen per Nachnahme oder Vorkasse behalten wir uns vor.

§9 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß instand zu halten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks, Überschuldung oder Zahlungseinstellung oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang Weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§10 RÜCKNAHME VON LIEFERGEGENSTÄNDEN
Von uns ausnahmsweise und aufgrund besonderer Verabredung zurückgenommenes Material wird zum Rechnungspreis vergütet, wobei Frachtkosten, Verpackung und 20 % des Preises als Verwaltungskosten abgezogen werden.

§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Westerburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.